Hausordnung

  1. Zutritt und Altersbeschränkung: Der Einlass ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren gestattet. Der Veranstalter kann zur Altersüberprüfung einen gültigen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) verlangen.
  2. Parkregelungen: Wir bitten darum, ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen zu parken. Das Ausladen von Autos im Campingbereich ist nicht gestattet. Camper dürfen jedoch direkt zum Campingbereich fahren.
  3. Eintrittskarte: Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich.
  4. Verbotene Gegenstände: Waffen, gesetzlich verbotene Gegenstände und Glasflaschen dürfen nicht mitgebracht werden.
  5. Sauberkeit und Umweltschutz: Zigarettenstummel müssen in den bereitgestellten Aschenbechern entsorgt werden, da sich das Festivalgelände auf einer Weidefläche für Tiere befindet. Müll darf nicht achtlos hinterlassen werden. Es stehen Möglichkeiten zur Mülltrennung bereit.
  6. Verhalten und Respekt: Jegliche rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten sind untersagt. Verstöße führen zum sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände. Besucher:innen dürfen den Veranstalter, andere Besucher:innen oder Dritte weder gefährden, schädigen noch belästigen.
  7. Lärmschutz: Bitte vermeidet unnötigen Lärm außerhalb der Veranstaltungszeiten, um die Anwohner:innen nicht zu stören.
  8. Sicherheitsmaßnahmen: Den Anweisungen des Veranstalters sowie des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist jederzeit Folge zu leisten.
  9. Feuer und Pyrotechnik: Das Entzünden von Feuer sowie der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen oder Feuerwerkskörpern ist strikt verboten.
  10. Schutz der Infrastruktur: Es ist verboten, Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten oder andere Einrichtungen zu beschädigen, zu verunreinigen oder zu besteigen.
  11. Aufnahmen: Gewerbliche oder kommerzielle Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
  12. Nutzung von Aufnahmen durch den Veranstalter: Mit Betreten des Geländes stimmt der/die Besucher:in zu, dass Foto-, Film- und Videoaufnahmen von ihm/ihr gemacht und für Marketingmaßnahmen des Veranstalters im Print- und Onlinebereich (einschließlich sozialer Medien) verwendet werden.
  13. Pfandregelung: Pfandflaschen oder -becher können nur an den offiziellen Rückgabestellen eingetauscht werden. Das Sammeln von Pfand auf dem Gelände ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
  14. Sanitäre Einrichtungen: Sanitäre Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Verschmutzungen oder mutwillige Beschädigungen werden geahndet und können zum Verweis vom Veranstaltungsgelände führen.
  15. Witterungsbedingungen: Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
  16. Rückerstattung: Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung durch den Veranstalter. Ein Verweis vom Gelände aufgrund von Verstößen gegen die Hausordnung berechtigt nicht zur Rückerstattung.

Bitte beachten Sie diese Regelungen, um ein sicheres und angenehmes Erlebnis für alle zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.